Anträge zur Tagesordnung müssen nach § 10 unserer Satzung fristgemäß vier Wochen vor der Hauptversammlung bei unserem 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.
Anträge zur Tagesordnung müssen nach § 10 unserer Satzung fristgemäß vier Wochen vor der Hauptversammlung bei unserem 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.