Bootsordnung
Stand: 31.03.2023
Bezirksfischerei-Vereins e.V. Ehingen/Donau
1. Grundsätzliches
1.1 Die Bootsbenutzung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
1.2 Jede Person die sich im Boot befindet, ist für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Jugendliche sollten bei der Nutzung der Boote eine zugelassene Schwimmweste tragen.
1.3 Bei der Bootsnutzung darf keine Wathose getragen werden (Ertrinkungsgefahr).
1.4 Es darf lediglich am Sonntagssee, am Hüttensee und am Peter-Groß-See vom Boot aus geangelt werden. An allen anderen Vereinsgewässern darf kein Angelgerät auf Booten mitgeführt werden.
1.5 Uferzonen an denen Angler bereits angeln, sind mit gebührendem Abstand zu passieren! Von Gelegen brütender Wasservögel (Vogelbrutzeit) ist ein angemessener Abstand zu halten! Der Abstand zum Ufer muss beim Angeln vom Boot aus mindestens 10 m betragen. Ausgewiesene Laichschutzgebiete dürfen mit dem Boot nicht befahren werden (mit Schildern gekennzeichnet).
1.6 Eine Störung oder Beeinträchtigung anderer Angler ist auszuschließen. Die Benutzung von Sideplanern o. Ä. ist nicht zulässig!
1.7 Das Anlanden und Betreten der Inseln ist grundsätzlich untersagt.
1.8 Jeder Angler der von Boot aus angelt, muss die erforderlichen Gebühren entrichtet haben. Der Nachweis erfolgt über entsprechende Eintragungen im Erlaubnisschein (Stempel). Sind mehrere Angler auf einem Boot, muss jeder Angler die entsprechenden Gebühren entrichtet haben. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Gebühr für Elektromotoren, hier ist es ausreichend, wenn einer der Angler einen entsprechenden Nachweis hat.
2. Gebühren
2.1 Für die Nutzung der vereinseigenen Boote wird eine Gebühr von 25 €/Jahr erhoben. Hiervon ausgenommen sind jugendliche Mitglieder, sowie passive Mitglieder, die einen ihrer Angeltage nutzen.
2.2 Für die Nutzung privater Boote wird eine Gebühr von 50€/Jahr erhoben, sie beinhaltet die Nutzung der vereinseigenen Boote.
2.3 Für die Nutzung von Elektromotoren wird eine Gebühr von 20 €/Jahr erhoben.
3. Vereinsboote
3.1 Die vereinseigenen Boote und Paddel sind aufs schonendste zu behandeln. Sie sollten in sauberem Zustand für den nächsten Fischer hinterlassen werden.
3.2 Um Beschädigungen zu vermeiden, darf vom Vereinsboot aus nur an der dafür vorgesehenen Anlegestelle an Land gegangen werden, ein sonstiges Anlegen ist nicht gestattet.
3.3 Die Sitzbänke dürfen nicht betreten werden (können brechen).
3.4 Im Boot dürfen keine scharfkantigen Gegenstände als Anker verwendet werden (Knochensteine, Metallstücke, o. Ä.).
3.5 Die Boote müssen ordnungsgemäß verschlossen werden. Dies gilt gleichermaßen für den Anbau, in welchem die Paddel gelagert sind.
3.6 Die Ruder werden im Anbau unter der Terrasse beim Fischerheim gelagert. Sie müssen vor dem Angeln dort geholt und nach dem Angeln dort wieder verstaut werden. Die vereinseigenen Ruder dürfen nur zusammen mit den vereinseigenen Booten verwendet werden! Es ist unbedingt darauf zu achten die richtigen Paddel für das jeweilige Boot zu verwenden.
3.7 Für die Schlüssel zum Boot und in den Anbau ist jeder selbst verantwortlich. Bei Vereinsaustritt muss der Schlüssel sofort an einen Vorstandskollegen zurückgegeben werden.
3.8 Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich der Vorstandschaft zu melden, um Folgeschäden zu vermeiden.
4. Privatboote
4.1 Beim Einsetzen und Anlanden von Privatbooten ist auf den Schutz der Uferbepflanzung zu achten.
4.2 Unnötiges Anlanden ist nicht gestattet.
5. Folgen von Verstößen
5.1 Verstöße gegen die vorstehenden Bootsordnung können durch den Gesamtvorstand geahndet werden. Dies kann bis zum entschädigungslosen Entzug der Fischereierlaubnis und bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle zum Vereinsausschluss führen.
6. Schlussbestimmung / Inkrafttreten
6.1 Geltende Gesetze bleiben von dieser Bootsordnung unberührt.
6.2 Die vorstehende Bootsordnung wurde vom Gesamtvorstand des Bezirksfischerei-Vereins e.V. Ehingen/Donau am 31.01.2023 beschlossen. Die Bootsordnung tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden alle vorangegangenen Fassungen ungültig.
Ehingen den 31.01.2023
Bezirksfischerei-Verein e.V. Ehingen/Donau
Peter Fischer
1. Vorsitzender
Oliver Ruoß
2. Vorsitzender