Donau

Wichtige Mitteilung: Angelverbot an Donauabschnitt

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der Bezirksfischereiverein e.V. Ehingen/Donau auf dem rot dargestellten Flurstück der Donau nicht fischereiberechtigt ist, obwohl dieser Abschnitt in Ihrem Erlaubnisschein zum Angeln ausgewiesen ist. Das betroffene Flurstück verläuft schräg durch die Donau. Daher darf am linken Donauufer auf ca. 330m und am rechten Donauufer auf ca. 510m nicht geangelt werden. Am Gewässer wurden bereits entsprechende Markierungen angebracht.



Kommentare sind geschlossen.