
Der Bezirksfischerei‑Verein e.V. Ehingen/Donau zählt derzeit rund 600 aktive, passive und jugendliche Mitglieder sowie Fördermitglieder. Jugendliche können ab einem Alter von 6 Jahren in die Jugendgruppe aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist der amtliche Jugendfischereischein, der von den zuständigen Rathäusern ausgestellt wird.
Der Verein ist Eigentümer eines Vereinsheims am Hüttensee (Gewässer Nr. 1). Das Fischerheim wird aktuell jedoch nicht bewirtschaftet.

Die Regelungen unseres Vereins sind in der Satzung, der Gewässerordnung, der Beitragsordnung sowie der Jugendordnung festgelegt. Wir bitten Sie, diese verbindlichen Vorgaben einzuhalten, da Verstöße entsprechend geahndet werden können – bis hin zum Ausschluss aus dem Verein.
Unsere Gewässer werden regelmäßig von den Gewässeraufsehern kontrolliert. Jeder Angler ist verpflichtet, deren Anweisungen Folge zu leisten

Über Veranstaltungen, Änderung von Bestimmungen und sonstigen Vorkommnissen und Terminen werden Sie (ca. 3-4 mal pro Jahr) mit Rundschreiben informiert. Einmal im Jahr, in der Regel Ende März, findet eine Mitgliederversammlung statt.
Die Rundschreiben sind jederzeit im Mitgliederbereich über die Homepage einsehbar, und werden auf Wunsch gerne per Email versendet.
Unter allen Mitgliedern die auf eine postalische Zustellung verzichten verlosen wir aktuell bei jedem Rundschreiben einen Wobbler.

Zur Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung unserer Gewässer sind alle aktiven Mitglieder unter 60 Jahren verpflichtet, mindestens zehn Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten; Jugendliche leisten fünf Stunden. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 % sind hiervon gegen entsprechenden Nachweis befreit.
Neumitglieder müssen während der zweijährigen Probezeit insgesamt 15 Arbeitsstunden erbringen, davon mindestens fünf Stunden im Rahmen von Vereinsveranstaltungen wie Kirbe, Fischerfest, Königsfischen oder ähnlichen Aktivitäten
Abgeleistete Arbeitsstunden sind beim Antrag des neuen Erlaubnisscheins nachzuweisen. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde wird gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ein Betrag von 20,00 € pro Stunde erhoben.

Gewässer
Unser Verein ist Eigentümer bzw. Pächter von mehreren Angelgewässern von ca. 220 ha Gesamtfläche eine Übersicht erhalten Sie hier.

Beitragsordnung
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Beitragszahlung ausschließlich per SEPA‑Lastschrift.
Da es sich um einen einmaligen, auf das Kalenderjahr bezogenen Jahresbeitrag handelt, ist bei einem Eintritt im laufenden Jahr keine anteilige Reduzierung und bei einem Austritt keine Rückerstattung möglich.
In den folgenden Jahren wird der fällige Betrag – einschließlich eventuell nicht geleisteter Arbeitsstunden – üblicherweise Anfang Dezember von Ihrem Konto eingezogen. Bitte überweisen Sie den Beitrag nicht selbst.

Die Erlaubnisscheine werden an den Gewässerbegehungen ausgegeben. Aus organisatorischen Gründen müssen Mitgliedsanträge mindestens 1 Monat davor gestellt sein. Zusätzliche Gewässerbegehungen und Ausgabetermine sind nicht vorgesehen.
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Sa.28März202613:00 - 18:00Fischerhütte
Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe
Mitgliedsantrag bis spätestens 26.02.2026.
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Sa.27Juni202613:00 - 18:00Fischerhütte
Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe
Mitgliedsantrag bis spätestens 27.05.2026.
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Sa.26Sep.202613:00 - 18:00Fischerhütte
Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe
Mitgliedsantrag bis spätestens 26.08.2026.