Der Bezirksfischerei‑Verein e.V. Ehingen/Donau zählt derzeit rund 600 aktive, passive und jugendliche Mitglieder sowie Fördermitglieder. Jugendliche können ab einem Alter von 6 Jahren in die Jugendgruppe aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist der amtliche Jugendfischereischein, der von den zuständigen Rathäusern ausgestellt wird.

Der Verein ist Eigentümer eines Vereinsheims am Hüttensee (Gewässer Nr. 1). Das Fischerheim wird aktuell jedoch nicht bewirtschaftet.

Zum Mitgliedsantrag
 

Die Regelungen unseres Vereins sind in der Satzung, der Gewässerordnung, der Beitragsordnung sowie der Jugendordnung festgelegt. Wir bitten Sie, diese verbindlichen Vorgaben einzuhalten, da Verstöße entsprechend geahndet werden können – bis hin zum Ausschluss aus dem Verein.

Unsere Gewässer werden regelmäßig von den Gewässeraufsehern kontrolliert. Jeder Angler ist verpflichtet, deren Anweisungen Folge zu leisten

Über Veranstaltungen, Änderung von Bestimmungen und sonstigen Vorkommnissen und Terminen werden Sie (ca. 3-4 mal pro Jahr) mit Rundschreiben informiert. Einmal im Jahr, in der Regel Ende März, findet eine Mitgliederversammlung statt.

Die Rundschreiben sind jederzeit im Mitgliederbereich über die Homepage einsehbar, und werden auf Wunsch gerne per Email versendet.

Unter allen Mitgliedern die auf eine postalische Zustellung verzichten verlosen wir aktuell bei jedem Rundschreiben einen Wobbler.

Zur Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung unserer Gewässer sind alle aktiven Mitglieder unter 60 Jahren verpflichtet, mindestens zehn Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten; Jugendliche leisten fünf Stunden. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 % sind hiervon gegen entsprechenden Nachweis befreit.

Neumitglieder müssen während der zweijährigen Probezeit insgesamt 15 Arbeitsstunden erbringen, davon mindestens fünf Stunden im Rahmen von Vereinsveranstaltungen wie Kirbe, Fischerfest, Königsfischen oder ähnlichen Aktivitäten

Abgeleistete Arbeitsstunden sind beim Antrag des neuen Erlaubnisscheins nachzuweisen. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde wird gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ein Betrag von 20,00 € pro Stunde erhoben.

 
Sonntagssee

Gewässer

Unser Verein ist Eigentümer bzw. Pächter von mehreren Angelgewässern von ca. 220 ha Gesamtfläche eine Übersicht erhalten Sie hier.

 

Beitragsordnung

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Beitragszahlung ausschließlich per SEPA‑Lastschrift.

Da es sich um einen einmaligen, auf das Kalenderjahr bezogenen Jahresbeitrag handelt, ist bei einem Eintritt im laufenden Jahr keine anteilige Reduzierung und bei einem Austritt keine Rückerstattung möglich.

In den folgenden Jahren wird der fällige Betrag – einschließlich eventuell nicht geleisteter Arbeitsstunden – üblicherweise Anfang Dezember von Ihrem Konto eingezogen. Bitte überweisen Sie den Beitrag nicht selbst.

Die Erlaubnisscheine werden an den Gewässerbegehungen ausgegeben. Aus organisatorischen Gründen müssen Mitgliedsanträge mindestens 1 Monat davor gestellt sein. Zusätzliche Gewässerbegehungen und Ausgabetermine sind nicht vorgesehen.

  • Sa.
    28
    März
    2026

    Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe

    13:00 - 18:00Fischerhütte

    Mitgliedsantrag bis spätestens 26.02.2026.

  • Sa.
    27
    Juni
    2026

    Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe

    13:00 - 18:00Fischerhütte

    Mitgliedsantrag bis spätestens 27.05.2026.

  • Sa.
    26
    Sep.
    2026

    Gewässerbegehung mit Erlaubnisscheinausgabe

    13:00 - 18:00Fischerhütte

    Mitgliedsantrag bis spätestens 26.08.2026.

Mitgliedsantrag – Angaben zum Antragsteller

Antragsteller
Erziehungsberechtigter

Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen

Bitte stellen Sie uns wenn möglich ein Foto oder eine Kopie ihres Fischereischeins sowie ihrer Fischerprüfung zur Verfügung.

Einverständniserklärung in die Erhebung und Verarbeitung von Daten

Der Bezirksfischerei-Verein e.V. Ehingen / Donau erhebt und verarbeitet für die Vereinsarbeit notwendige Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Email, Telefonnummer, Bankverbindung, Gültigkeit des Jahresfischereischeins und ähnliches. Weiterhin werden jährlich Informationen zur statistischen Auswertung wie die Fangergebnisse und die Gewässerbegehungen erhoben.

Die personenbezogenen Daten werden auf dem Server von pro-WINNER GmbH gespeichert und können nur vom ersten Vorstand, dem zweiten Vorstand, dem Kassierer, dem Schriftführer sowie dem Mitgliederverwalter eingesehen werden. Wir versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für die Vereinsarbeit notwendig ist. Eine automatische Löschung benannter Daten erfolgt nach 12 Monaten, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. Die jährlichen Erhebungen bezüglich der Fangergebnisse und Gewässerbegehungen werden nach spätestens 12 Monaten anonymisiert und dienen lediglich statistischer Auswertungen zur Unterstützung der Gewässerbewirtschaftung.

Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert oder gelöscht werden. Auf Anfrage können Sie eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen.

Der Unterzeichnende hat das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen, da unsere Vereinsarbeit jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Mitgliedschaft im Bezirksfischerei-Verein e.V. Ehingen / Donau ausschließen.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten findet nur dann statt, wenn dies im Rahmen der Vereinstätigkeit notwendig ist. Hier seien insbesondere der Landesfischereiverband Baden/Württemberg .V., sowie gegebenenfalls Versicherungen genannt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet nicht statt.

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Namen

Ich willige ein, dass der Bezirksfischerei-Verein e. V. Ehingen/Donau an Vereinsveranstaltungen aufgenommene Fotos von mir / meines minderjährigen Kindes, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für seinen Internet-Auftritt, der Berichterstattung in den örtlichen Presseorganen (SÜDWEST PRESSE, Schwäbische Zeitung, …) sowie den Medien des Landesverbandes verwendet. Weiterhin stimme ich einer namentlichen Nennung in den erwähnten Medien zu.

Sie können für sich oder Ihr minderjähriges Kind jederzeit einer Veröffentlichung widersprechen, indem Sie detailliert mitteilen um welches Foto, Name oder Bericht es sich handelt. Ein Widerspruch bewirkt, dass die Veröffentlichung gegen die widersprochen wurde von der Homepage des Bezirksfischerei-Verein e. V. Ehingen/Donau gelöscht wird. Eine Löschung der Veröffentlichung aus dem Internetauftritt des Bezirksfischerei-Verein e. V. Ehingen/Donau kann bis zu 4 Wochen nach Eingang des Widerspruchs dauern und gilt nur für die Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirksfischerei-Verein e. V. Ehingen/Donau. Das Entfernen von Veröffentlichungen aus anderen Quellen können nur von den Widerspruchsberechtigten selbst bei den Bereitstellern beantragt werden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann diese Einwilligung zudem jederzeit widerrufen. Meine Einwilligung endet nicht automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein.

Die Erlaubnisscheine werden an den Gewässerbegehungen ausgegeben, aus organisatorischen Gründen muss der Mitgliedsantrag mindestens 1 Monat vorher gestellt werden. Zusätzliche Gewässerbegehungen und Ausgabetermine sind nicht vorgesehen.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur mit einer Angel geangelt werden. Erst nach bestandener Fischerprüfung und Umtausch des Jugendfischereischeins in den Jahresfischereischeins ist die 2. Angel als Option buchbar.

Beitragsübersicht

Nur für Jugendliche gemäß § 5 der Vereinssatzung.

Die Satzung und die Gewässerordnung werden mir mit dem Erlaubnisschein nach der Gewässerbegehung überreicht. Mit einer vorläufigen Probemitgliedschaft (zwei Jahre) bin ich einverstanden.
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SEPA-Lastschriftmandat

Kontoinhaber
Konto
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE18ZZZ00001367248
Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt
Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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